Finanzierung

Menschen mit Hörsehbehinderung haben ein Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft und ein Recht auf Sozialleistungen, wie jeder andere Mensch auch. In bestimmten Situationen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme für Taubblinden-Assistenz.

Für Menschen mit Taubblindheit bedeutet, dass sie ihre Kommunikationsform (Lormen, Schreiben; Gebärdensprache...) frei wählen können. Das regelt die Kommunikationshilfeverordnung (kurz: KHV).

Darüber hinaus haben Taubblinde auch ein Recht auf Assistenz, um zum Beispiel zum Arzt zu gehen. Die Taubblinden-Assistenz kann den Menschen mit Taubblindheit Zuhause abholen, zum Arzt bringen und zur Apotheke Medikamente abholen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Gesetzliche Grundlagen für die Finanzierung der Taubblinden-Assistenz sind zum Beispiel:

Gesetzliche Grundlagen Details